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Wir versuchen den Stand der Daten immer aktuell zu halten! jedoch bitten wir den Blick auf die BAFA seite nicht zu scheuen,
da auch hier oft täglich Veränderungen eintreten.
Danke für das Verständlis
Link: http://www.BAFA.de
Fördermittel für Thermischesolaranlagen:
I. Solarkollektoranlagen (thermisch) | Förderbetrag |
bis 40 m2 Bruttokollektorfläche | 1.500 Euro bis 3.600 Euro |
zwischen 20 bis 100 m2 Bruttokollektorfläche in Mehrfamilienhäusern und großen Nichtwohngebäuden (auch im Neubau) | 3.600 Euro bis 18.000 Euro |
bis 1.000 m2 zur Erzeugung von Prozesswärme | bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten |
II. Biomasseanlagen | Förderbetrag |
Pelletöfen mit Wassertasche | 1.400 Euro bis 3.600 Euro |
Pelletkessel | 2.400 Euro bis 3.600 Euro |
Pelletkessel mit Pufferspeicher (mind. 30 l / kW) | 2.900 Euro bis 3.600 Euro |
Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher | 1.400 Euro |
Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher |
1.400 Euro |
III. Wärmepumpen | Förderbetrag |
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen | 2.800 Euro bis 11.800 Euro |
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher | 3.300 Euro bis 12.300 Euro |
Luft/Wasser-Wärmepumpen | 1.300 Euro bzw. 1.600 Euro |
Luft/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher | 1.800 Euro bzw. 2.100 Euro |
Biomasseanlagen:
a. Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzpellets
Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Holzpellets mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW beträgt 36 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.
Dabei gelten die folgenden Mindestförderbeträge:
- für Pelletöfen mit Wassertasche: 1.400 Euro
- für Pelletkessel: 2.400 Euro
- für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher und mit einem Speichervolumen von mindestens 30 l / kW: 2.900 Euro.
Zu den förderfähigen Pelletkesseln gehören auch Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzpellets und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen.
b. Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln
Die Förderung beträgt pauschal 1.400 Euro je Anlage. Förderfähig sind nur Anlagen, die über ein Mindestspeichervolumen von 30 l/kW verfügen.
Zu den förderfähigen Holzhackschnitzelanlagen gehören auch Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen.
c. Handbeschickte Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW
Förderfähig sind nur besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel (staubförmige Emissionen: 15 mg /m³), die über ein Mindestpufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung verfügen. Die Förderung beträgt pauschal 1.400 Euro je Anlage.
Wärmepumpenanlagen:
Hinweise zu den Fördervoraussetzungen
Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden sowie zur reinen Raumheizung von Nichtwohngebäuden.
Die Wärmepumpe muss in einem Bestandsgebäude installiert werden, für das bereits vor dem 01. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt wurde und das bereits vor dem 01. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügte.
Es muss ein Strom- bzw. ein Gaszähler sowie mindestens ein Wärmemengenzähler zur Messung der größten Wärmemenge der Anlage vorhanden sein.
Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist durchzuführen.
Zusätzliche Fördervoraussetzung ist, dass mindestens eine Umwälzpumpe im Heizungssystem die Effizienz-Anforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllt oder den Energieeffizienzindex EEI gemäß Ökodesignrichtlinie von 0,27 einhält. Dies ist durch Vorlage der Rechnung (in Kopie) nachzuweisen. Der Hersteller und die Typbezeichnung müssen aus der Rechnung hervorgehen. Eine Liste der (separaten sowie integrierten) Umwälzpumpen der Effizienzklasse A steht rechts nebenstehend im Bereich „Downloads“ zur Verfügung.
Je nach Bauart müssen mindestens folgende Jahresarbeitszahlen nachgewiesen werden:
- 3,8 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden
- 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nichtwohngebäuden
- 3,5 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen
- 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen
Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert ist mit einem Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Auch das EHPA-Wärmepumpen-Gütesiegel wird anerkannt. Eine Liste der Wärmepumpen mit Prüfzertifikat finden Sie rechts nebenstehend im Bereich „Downloads“.
Detaillierte Hinweise zur Berechnung der Jahresarbeitszahl und zu Sonderbauformen finden Sie links nebenstehend unter der Rubrik Informationen für Fachunternehmer.
Fördersätze
Die folgenden Fördersätze können Sie der rechts nebenstehenden Übersicht zur Basis- und Bonusförderung entnehmen.
Basisförderung
- Luft/Wasser-Wärmepumpen: 1.300 Euro pauschal bei Anlagen bis 20 kW, 1.600 Euro pauschal bei Anlagen von 20 kW bis 100 kW
- Wasser/Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpen: 2.800 Euro pauschal bei Anlagen bis 10 kW. Darüber hinaus wird jedes weitere kW mit 120 Euro (bei Anlagen bis 20 kW) bzw. mit 100 Euro (bei Anlagen bis 100 kW) gefördert.
Bei Anlagen mit neu errichtetem Pufferspeicher (mindestens 30 l/kW) erhöht sich die Basisförderung um jeweils 500 Euro.Bonusförderung
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
– Erneuerbare Energien –
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-625
Auf der Karte sehen Sie unsere Adresse markiert und wie Sie uns erreichen können.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Anfahrt telefonisch und kommen natürlich auch gern direkt zu Ihnen!
Lernen Sie uns kennen!
Unsere Firma wurde 1989 gegründet.
Seit diesem Zeitpunkt beschäftigen wir uns mit innovativen bzw. energiesparenden Heiztechniken wie Brennwertkesselanlagen oder Wärmetauscher für Ölkessel usw.
4 Personen sind derzeit in der Firma tätig, die auch an Schulungen und Fortbildungen teilnehmen um die Qualität unserer Arbeit zu sichern und um auf den neuesten Stand der Technik zu bleiben.
Unser Hauptaugenmerk richtet sich auf regenerative Heiztechniken. Dies
bildet auch das Gro unserer Arbeit. Hierbei greifen wir auf unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich zurück, die auch von unseren Kunden sehr geschätzt wird. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob es sich um Holzkessel, Pelletkessel, Wärmepumpen, Solaranlagen (auch Schwimmbadtechnik) oder Rapsölbrenner handelt.
Ein weiteres Arbeitsspektrum unserer Firma bilden bei uns die Bereiche Sanitär, Bäder, Prefa Aluminium Bedachungen sowie Photovoltaik.

Eines steht bei uns allerdings grundsätzlich im Fordergrund: Die Beratung und Zufriedenheit des Kunden. Wir versuchen jeden
Kundenwunsch (soweit möglich) zu realisieren. Dazu gehören auch die Hilfe bei Förderanträgen, Wartung & Service und die Möglichkeit die Anlagen vor Ort zu besichtigen.
Unsere Firma ist ein TÜV Fachbetrieb nach §19 I WHG und hat auch den Abschluss in Solarthermie.
Gern bearbeiten wir Ihre Anfrage.
Vielen Dank für das Interesse an unserer Firma bzw. an dieser Seite.
Ihre Firma Gunter Lösch
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